Kosten

Kosten

Bitte beachten Sie, dass die gesetzlichen Krankenkassen Heilpraktikerkosten generell nicht übernehmen. Private Versicherungen oder Beihilfen übernehmen die Kosten individuell -  je nach abgeschlossenem Tarif teilweise oder ganz. Die Behandlungskosten sind nach der jeweiligen Behandlung in bar ( keine EC Karten) zu entrichten, wofür Sie eine Quittung erhalten. Sie erhalten beim Ersttermin einen Kostenvoranschlag. Die Preise sind per Aushang in der Praxis ersichtlich. Am Ende einer Behandlungsserie erhalten Sie eine Rechnung in Anlehnung an die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Bitte beachten Sie, dass die GebüH Gebührensätze enthält, die nicht mehr den heutigen Gegebenheiten entsprechen. Aus diesem Grunde werden unterschiedliche Gebührensätze bei der Abrechnung verwendet. Lesen Sie bitte hierzu auch folgenden Text.

Bundesverwaltungsgericht - Urteil vom 12.11.2009 [Aktenzeichen: BVerwG 2 C 61.08]
Da die im Gebührenverzeichnis (GebüH) von 1985 festgelegten Beträge nicht mehr den realen und auch angemessenen Gebührenforderungen der Heilpraktiker entsprechen, ist eine Begrenzung der Honorarhöhe i.d.R. rechtswidrig, d.h. eine solche Kürzung darf nicht vorgenommen werden.
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